Sonntag, 20. Januar 2013

Ausreichende Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin

Hier ein Auszug aus der Petition:

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seinen Beschlüssen dafür Sorge zu tragen, dass 10 % des Berliner Jugendhaushaltes für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit aufgewendet werden.

Begründung:
Per Gesetz muss das Land Berlin 10% seines Jugendhaushaltes für die Finanzierung folgender Angebote bereitstellen:

- Abenteuerspielplätze, - Kinderbauernhöfe, - Schülerclubs, - Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, - Mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit, - Jugendkultureinrichtungen, - Mädchen- und Jungenprojekte, - u.v.m.

In den vergangenen achtzehn Jahren wurden in den Berliner Bezirken aber nur 4 – 6 % dafür aufgewendet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen